FAQ

Zu den gängigsten Arten zählen die Erd- und Feuerbestattung. Naturbestattungen wie beispielsweise Baumbestattungen und Donaubestattungen werden immer öfter nachgefragt. Auch die Aufbewahrung der Urne zu Hause ist möglich.

Grundsätzlich muss in Österreich jede/r Verstorbene – unabhängig von der Art der Beisetzung – in einem Sarg bestattet werden, so auch bei der Einäscherung. Eine Kremierung ohne Sarg ist daher nicht zulässig.

Nachdem der Sarg vom Bestattungsunternehmen in die Feuerbestattung Oberösterreich überführt wurde, verbleibt der Sarg bis zur Einäscherung im temperierten Kühlraum.

Bei der Sargeinfahrt wird der Sarg mittels der Sargeinfuhrmaschine in die Kremationsanlage eingefahren. Nach rund 60 bis 70 Minuten in der Hauptbrennkammer (800-1100 Grad) ist nur mehr die Knochenstruktur vorhanden, die in der Ausbrennkammer für ca. 45 Minuten nachverbrannt wird. Nach der Abkühlung wird die Asche kontrolliert, gemahlen und dabei automatisch in die Aschenkapsel gefüllt. Nachdem der Identitätsstein zur Asche hinzugefügt wird, wird die Aschenkapsel verplombt und mit einem Identitätsetikett versehen. In der Aschenkapsel sind ca. zwei bis vier Kilo Asche vorhanden.

Je nachdem, welche Wünsche die/der Verstorbene hatte bzw. die Angehörigen äußern, variieren die Kosten. Die Einäscherung kostet +/- 500 Euro ohne Nebenkosten, wie beispielsweise der Transport oder der Sarg. Die einfache Aschekapsel ist im Einäscherungspreis schon inbegriffen.

Jede Kremationsanlage ist nur für einen Sarg ausgelegt. Somit wird jede Kremierung separat durchgeführt und es kann zu keiner Vermischung kommen. Außerdem wird jedem Sarg ein feuerfester Identitätsstein mit einer Einäscherungsnummer beigelegt. Dieser wird nach der Einäscherung gemeinsam mit der Asche der/des Verstorbenen in die Aschekapsel gegeben. Durch die zusätzliche Registrierung des Identitätssteins in der Software ist der Prozess der Einäscherung zweifach registriert und doppelt abgesichert. Es ist zu jedem Zeitpunkt der Prozessstand eines jeden Sarges bekannt.

Die Feuerbestattung ist in den meisten christlichen Kirchen erlaubt. Auch von den Hinduisten, Buddhisten und vielen anderen Religionen wird sie praktiziert. Orthodoxe Christen, Juden und Muslime nehmen normalerweise keine Feuerbestattung in Anspruch. Näheres zu Bestattungsformen der Weltreligionen und ihre Haltung zur Feuerbestattung findet sich in der nachstehenden Facharbeit ab S. 14f.

Grundsätzlich herrscht in Österreich Beisetzungspflicht. Mit der Bewilligung der zuständigen Gemeinde und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kann die Urne allerdings auch zuhause aufbewahrt werden.

Angehörige können sich noch ein letztes Mal verabschieden und auch direkt bei der Sargeinfahrt dabei sein. Dazu stehen Sitzgelegenheiten und eine Musikanlage zur Verfügung. Für Trauerfeiern bietet die Feuerbestattung Oberösterreich einen Verabschiedungssaal an.

Jeden ersten Dienstag im Monat lädt die Feuerbestattung Oberösterreich um 18 Uhr zu einer öffentlichen Führung ein. Anmeldung erbeten unter: 07249 208080

Bei Interesse nach einer individuellen Verabschiedungsfeier in der Feuerbestattung Oberösterreich ersuchen wir Angehörige, sich an das Bestattungsunternehmen ihrer Wahl zu wenden. Die Reservierung erfolgt über die Bestattung, die sich mit uns in Verbindung setzt.