Das ABC des Bestattungswesens in 100 Begriffen

Zwischen A bis Z existieren im Bestattungswesen viele Begriffe, deren Bedeutung vielen nicht klar ist. Wir wollen hier Aufklärung betreiben.

21 Gramm: 1902 wog der US-amerikanische Arzt MacDougall sechs sterbende Patienten. Er wollte beweisen, dass die Seele materiell und messbar sei – die Gewichtsdifferenz zwischen lebendigen und toten Patienten betrug nach seinen Angaben durchschnittlich 21 Gramm (zwischen 8 und 35 g). McDougalls Experimente gelten heute als unwissenschaftlich, seine 21-Gramm-Hypothese spielt aber in der Popkultur nach wie vor eine Rolle.

Abmelden: Im Ablebensfall muss eine verstorbene Person bei folgenden Einrichtungen „abgemeldet“ werden: Arbeitsstelle, Versicherungen, Geldinstitute, ORF-Beitrag, Erwachsenenvertretung, Religionsgemeinschaften, Vereine (ÖAMTC…), Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel, Kommunikationsanbieter

Anatomie: Die Anatomie befasst sich mit dem Aufbauen und der Struktur des menschlichen Körpers. Es ist auch die vielfach verwendete Bezeichnung für das medizinische Universitätsinstitut, das anhand von Verstorbenen, die ihren Körper der Wissenschaft verschreiben, Forschung betreibt und Studierenden die Struktur des menschlichen Körpers vermittelt. Am Universitätsinstitut finden auch die Sezierkurse statt.

Ankleiden: Das Ankleiden von Verstorbenen ist ein respektvoller Schritt im Bestattungsprozess, um dem/der Verstorbenen eine würdevolle Erscheinung zu verleihen. Vor rund 50 Jahren hatten Landgemeinden oft eine eigene „Ankleiderin“, die Verstorbene für die Hausaufbahrung vorbereitet hatte.

Anonyme Beisetzung: Bei einer anonymen Beisetzung werden Verstorbene ohne persönliche Identifizierung in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt.

Ärztliche Todesbescheinigung: Dieses Dokument darf nur von einem öffentlich beglaubigten Arzt/Ärztin ausgestellt werden. Es bestätigt den Tod, klärt die Todesursache und es ist notwendig für die Beurkundung und Bestattung.

Asche verstreuen: Asche verstreuen bedeutet, die Kremationsasche der verstorbenen Person an einem bestimmten Ort, feierlich zu verstreuen. Nur in gewissen Bundesländern in Österreich ist dies auf einem Friedhof gestattet.

Aschekapsel: Eine Aschekapsel ist ein Behälter zur Aufbewahrung der Kremationsasche. Üblicherweise wird diese Aschekapsel in eine Schmuckurne gegeben.

Aspergill: Ein Aspergill (von lateinisch „aspergere“ = besprengen) ist ein liturgisches Gerät, das zum Besprengen mit Weihwasser verwendet wird, zum Beispiel bei Segnungen.

Aufbahrung: Die Aufbahrung ist die öffentliche oder private Ausstellung eines/einer Verstorbenen vor der Beerdigung oder Kremierung. Sie gibt den Angehörigen die Möglichkeit, sich vom Verstorbenen zu verabschieden.

Auslandsüberführung: Bei einer Auslandsüberführung wird der Körper von Verstorbenen über Ländergrenzen hinweg transportiert (zum Beispiel, wenn eine Person im Auslandsurlaub verstirbt). Dazu gibt es internationale Abkommen, ein internationaler Leichenpass muss beantragt werden und der Transport passiert in einem verlöteten Metallsarg.

Baumbestattung: Bei einer Baumbestattung wird die Urne bei den Wurzeln eines Baumes beigesetzt, so dass die Asche wieder in den natürlichen Kreislauf zurückkehrt. Baumbestattungen finden entweder auf Friedhöfen statt, die dafür Bäume zur Verfügung stellen oder in einem ausgewiesenen Bestattungswald. Ev. Link zu Naturbestattungen

Befähigungsprüfung: Um in Österreich einen Gewerbeschein als staatlich geprüfte/r Bestatter/in zu erhalten, muss eine Befähigungsprüfung positiv absolviert werden, die eine mündliche, schriftliche und praktische Prüfung umfasst. Mit der Absolvierung erhält man auch den Titel Meister/Meisterin im Bestattungsgewerbe. Die Feuerbestattung Oberösterreich und die Feuerbestattung Danubia haben unter ihren Mitarbeiter:innen jeweils eine Meisterin bzw. einen Meister und insgesamt drei Mitarbeiter:innen mit positiv bestandener Befähigungsprüfung.

Begleitete Einäscherung: Bei der begleiteten Einäscherung können Angehörige die verstorbene Person bis zur Sargeinfahrt in die Kremationsanlage begleiten und dies als individuelles Verabschiedungsritual gestalten. Die Feuerbestattung Danubia und die Feuerbestattung Oberösterreich bieten diesen Service an.

Bestattungskosten: Diese beziehen sich auf die finanziellen Ausgaben, die mit der Beisetzung verbunden sind, einschließlich Sarg, Einäscherungskosten, Friedhofs- und Krankenhausgebühren und weiteren Dienstleistungen. Viele Menschen sorgen anhand von Treuhandkonten oder Versicherungen für den Fall des Falles vor.

Bestattungspflicht: In Landesgesetzen ist geregelt, dass Verstorbene bestattet werden müssen, in welchem Zeitraum dies zu passieren hat und wer dafür verantwortlich ist.

Bestattungsunternehmen: Bestattungsunternehmen sind Dienstleister:innen, die Angehörige bei der Erfüllung der Bestattungspflicht unterstützen. Die Organisation der Trauerfeierlichkeiten, die hygienische Versorgung der verstorbenen Person, die Koordination aller beteiligten Stellen, die Überführung des/der Verstorbenen und die Unterstützung der Familie liegt in ihren Händen.

Bestattungsvorsorge: Die Bestattungsvorsorge umfasst Vorbereitungen und Verträge, die ermöglichen, die eigene Bestattung im Voraus zu planen und finanziell zu sichern. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Vorsorge.

Blumenschmuck: Blumenschmuck wird häufig für Trauerfeiern und Gräber verwendet, um eine würdevolle Atmosphäre und individuelle Akzente zu setzen. Vielfach werden Trauergäste gebeten auf Blumenschmuck zu verzichten und stattdessen eine wohltätige Einrichtung im Sinne des/der Verstorbenen finanziell zu unterstützen.

Bodybag: Ein Bodybag ist eine spezielle Tasche für Leichname, so dass zum Beispiel Verstorbene mit einer infektiösen Todesursache hygienisch einwandfrei und sicher aufbewahrt und überführt werden können.

Diamantenbestattung: Bei dieser speziellen Bestattungsform wird einem Teil der Asche der vorhandene Kohlenstoff extrahiert und durch hohen Druck zu einem Diamanten gepresst, um eine ewige Erinnerung zu schaffen. Es gibt auch das kostengünstigere Angebot von Halbedelsteinen (Rubine und Saphire), die mittels Flammverfahren erzeugt werden.

Digitale Nachlassverwaltung: Diese Verwaltung ermöglicht die Organisation von Online-Accounts und digitalen Vermögenswerten eines Verstorbenen, um den Nachlass angemessen zu regeln.

Ehrengrab: Ein Ehrengrab ist eine besondere Ruhestätte, die prominenten und/oder bedeutenden Persönlichkeiten gewidmet ist. Auch Körperspender:innen werden nach der Kremation in einem gemeinsamen Ehrengrab beigesetzt.

Einäscherung: Bei der Einäscherung wird der Körper von Verstorbenen feuerbestattet, sodass nur die Knochenstruktur als Asche zurückbleibt und eine Urnenbeisetzung ermöglicht wird.

Einbalsamierung: Diese Methode dient der Konservierung des Körpers, um eine längere Aufbahrung zu ermöglichen. Besonders in den USA wird diese Möglichkeit vielfach in Anspruch genommen.

Einbetten/Einsargen: Dieser Schritt bezieht sich auf das Platzieren der verstorbenen Person am Sterbeort in einen Sarg, bevor die Trauerfeierlichkeit stattfindet.

Erdbestattung: Dabei wird der/die Verstorbene in einemSarg in das Erdreich eines Friedhofs beigesetzt.

Exhumierung: Die Exhumierung bezeichnet das Ausgraben eines bereits beigesetzten Sarges zu weiteren Untersuchungen der verstorbenen Person oder für eine neue Bestattung bzw. Beisetzungsform. Wenn Familien sich entscheiden Gräber zusammenzulegen bzw. eine Gruft aufzulösen, dann werden die bereits beigesetzten Särge exhumiert.

Feuerbestattung: Ein Synonym zur Einäscherung, bei der der Körper einer verstorbenen Person unter kontrollierten Bedingungen in einem thermischen Prozess zu Asche wird.

Flugbestattung: Bei dieser speziellen Form der Bestattung wird die Asche eines/einer Verstorbenen über einem bestimmten Gebiet im Flug verstreut. Dies ist zum Beispiel in der Slowakei möglich.

Flügeldeckelsarg: Ein Flügeldeckelsarg ist ein spezieller Sargtyp mit einem beweglichen Deckel, der eine besondere Form zur Aufbahrung bietet. In den USA ist diese Sargform für Aufbahrungen üblich.

Formalin: Eine Lösung, die zur Konservierung von Körpern verwendet wird und bei Körperspenden eine wichtige Rolle spielt, um die Verwesung zu verlangsamen.

Friedhof: Ein Friedhof ist ein bestattungsrechtlich anerkannter Platz, wo Verstorbene unter Berücksichtigung der Stille und des Respekts beigesetzt werden. Der Begriff stützt sich auf die Einfriedung des Grundstücks mittels Zäunen oder Mauern, so dass dieser besondere Ort immer ein besonders abgegrenztes Grundstück ist.

Friedhofsordnung: Diese Regeln geben den Rahmen für das Verhalten und die Gestaltung auf einem Friedhof vor und dienen dem gemeinsamen respektvollen Umgang. In der Friedhofsordnung sind auch die Friedhofsgebühren geregelt.

Gewerbeschein: Der Gewerbeschein ist erforderlich, um eine Bestattungsdienstleistung rechtskonform anbieten und ausüben zu können; er bestätigt die staatliche Zulassung.

Grab: Ein Grab ist die letzte Ruhestätte eines/einer Verstorbenen auf einem Friedhof und kann individuell gestaltet werden, um Erinnerung und Verbundenheit zu zeigen.

Grabpflege: Die Pflege eines Grabes umfasst das regelmäßige Reinigen, Bepflanzen und Instandhalten von Gräbern, um den würdevollen Platz zu erhalten. Friedhofsgärtnereien bieten an, dass gegen eine jährliche Gebühr der Grabplatz ganzjährig bepflanzt, gegossen und gepflegt wird.

Grabstein: Ein Grabstein ist ein Monument, das meist das Geburts- und Sterbedatum und den Namen des/der Verstorbenen trägt, um an dessen Leben zu erinnern.

Hausaufbahrung: Dies bezeichnet die Aufbahrung des/der Verstorbenen im eigenen Zuhause, was eine persönliche und familiäre Atmosphäre bietet. Vor 50 Jahren war dies üblich, heutzutage benötigt man in den meisten Fällen eine Bewilligung dafür. Dies ist in den unterschiedlichen Leichenbestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt.

Hospiz: Ein Hospiz ist eine Einrichtung, die unheilbar kranke Personen in der letzten Lebensphase betreut und die Lebensqualität verbessern möchte. Darüber hinaus gibt es mobile Hospizeinrichtungen, die Menschen zuhause bzw. in Pflegeeinrichtungen begleiten.

Infektionsgefahr: Bei der Bestattung muss eine potenzielle Infektionsgefahr beachtet werden, um Ansteckungen bei Bestatter:innen und Angehörigen zu vermeiden. Krankheiten wie Creutzfeldt-Jakob müssen behördlich gemeldet werden, die Särge werden speziell luftdicht verschlossen und extra gekennzeichnet.

Karner: Ein Karner ist ein in Österreich üblicher Begriff für ein Beinhaus, in dem rund um das Mittelalter die Knochen von Verstorbenen kunstvoll aufgereiht wurden. Bekannte Beispiele finden sich in Hallstatt, Eggenburg oder Tulln.

Katafalk: Ein Katafalk ist ein erhöhter Tisch oder ein Gestell, der für die Ausstellung des Sarges bei Trauerfeiern verwendet wird und eine würdige Präsentation ermöglicht.

Kolumbarium: Ein Kolumbarium ist ein Gebäude oder Raum, in dem Urnen mit der Asche verstorbener Personen aufbewahrt werden. In Österreich versteht man darunter auch eine Urnenwand in einem Friedhof, die Urnenkammern beinhaltet. Diese Kammern sind mit Steinplatten verschlossen, auf denen die Lebensdaten der Verstorbenen eingraviert sind.

Kondolenzbuch: In einem Kondolenzbuch können Trauergäste ihre Beileidsbekundungen und Erinnerungen an den Verstorbenen hinterlassen. Viele Bestattungsunternehmen bieten dies auch oftmals digital auf ihrer Website an.

Körperspende: Bei der Körperspende wird der Körper des/der Verstorbenen der Wissenschaft zur Verfügung gestellt, üblicherweise für medizinische Forschung und Ausbildung. Zeitlebens muss dazu ein Vertrag abgeschlossen werden.

Krematorium: Ein Krematorium ist eine Einrichtung, die auf die Einäscherung von Verstorbenen spezialisiert ist und alle nötigen technischen Einrichtungen bereitstellt.

Krypta: Eine Krypta ist ein unterirdischer Raum in Kirchen, der oft für die Bestattung von besonderen Verstorbenen oder heutzutage als Kapelle genutzt wird.

Leichengift: Dies ist ein veralteter Begriff. Bis auf Personen, die an ansteckenden Krankheiten verstorben sind, sind Verstorbene nicht „giftig“.

Leichenschmaus: Ein Leichenschmaus ist ein Essen, das nach der Beerdigung gereicht wird, um Angehörigen Raum für Trauer und Gemeinschaft zu bieten.

Leichenwagen: Der Leichenwagen ist ein speziell ausgestattetes Fahrzeug, das für die Überführung von Verstorbenen zu ihrem letzten Ruheort verwendet wird.

„Luftg’selchter“ Pfarrer: In St. Thomas am Blasenstein in Oberösterreich ist der Leichnam des damaligen Pfarrvikars Franz Xaver Sidler (1709-1746) öffentlich ausgestellt, der aufgrund einer besonderen Einbalsamierung und einer konstanten Lufttrocknung in einem bemerkenswert guten Zustand ist.

Mausoleum: Ein Mausoleum ist ein prunkvoller Grabbau, der oft mehrere Urnen oder Särge aufnimmt und den Verstorbenen eine monumentale Gedenkstätte bietet.

Mumifizierung: Dies bezeichnet einen Prozess, der Körper konserviert, indem Wasser entzogen und organische Materialen stabilisiert werden.

Musikgestaltung: Die Musikgestaltung einer Trauerfeier umfasst die Auswahl von Musikstücken, die den emotionalen Rahmen der Zeremonie unterstützen und begleiten.

Naturbestattung: Bei der Naturbestattung wird die Urne von Verstorbenen in der Natur (Wasser, Wälder, Wiesen, Weinberge…) beigesetzt, so die Asche als natürlicher Nährstoff in den natürlichen Kreislauf rückgeführt wird.

Nutzungsrecht: Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die Erlaubnis zur Nutzung einer Ruhestätte über einen bestimmten Zeitraum, oft im Rahmen eines Pachtverhältnisses.

Obduktion: Eine Obduktion dient der medizinischen Untersuchung eines/einer Verstorbenen, um die Todesursache festzustellen oder medizinische Erkenntnisse zu gewinnen. Bei behördlich angeordneten Obduktionen werden Umstände des Ablebens untersucht, um zum Beispiel ein Fremdverschulden ausschließen zu können.

Organentnahme: Als Organspender/in kommen prinzipiell all jene Verstorbenen infrage, bei denen der irreversible Hirntod festgestellt wurde und bei denen kein Widerspruch zu einer Organentnahme vorliegt. Im Jahr 2024 wurden in Österreich insgesamt 637 Organe transplantiert, in der Reihenfolge der Häufigkeit handelte es sich dabei um die Organe Niere (319), Leber (140), Lunge (106), Herz (59), Bauchspeicheldrüse (13). Damit werden Personen unterstützt, die für ein Weiterleben solche Organe benötigen. In Österreich kann gegen diese Form einer Organentnahme ein Widerspruch im Widerspruchregister der Gesundheit Österreich GmbH eingelegt werden.

Palliativstation: Eine Palliativstation bietet Patient:innen mit unheilbaren Krankheiten eine umfassende Versorgung zur Linderung von Schmerzen und zur Unterstützung der Lebensqualität.

Partezettel: Ein Partezettel informiert über den Todesfall, die Trauerfeier und die Bestattungsdetails und wird in der Regel an Verwandte und Freunde verteilt. In ländlichen Regionen gibt es oftmals einen Aushang, um an bestimmten Plätzen die Bevölkerung über das Ableben zu informieren.

Pathologie: Die Pathologie ist der medizinische Fachbereich, welcher sich mit der Erforschung von Krankheiten beschäftigt. Dieser befasst sich mit der Untersuchung von Geweben und Zellen und ist oft relevant für Todesursache und Obduktionen.

Patient:innenverfügung: Diese Verfügung regelt im Voraus medizinische Entscheidungen für den Fall, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Darüber hinaus kann eine Person bestimmt werden, die im Fall des Falles über gewisse Behandlungsdetails entscheiden kann. Hinweis: bei einem Notar hinterlegen!

Pietät: Pietät bezeichnet den respektvollen und rücksichtsvollen Umgang mit Verstorbenen und deren Angehörigen im Bestattungswesen.

Pompfüneberer: Dies ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die schwarz, früher prunkvoll livrierten Bediensteten von Wiener Leichenbestattungsunternehmen. Er leitet sich vom französischen „pompe funèbre“ ab, was so viel wie „prunkvolle Bestattung“ oder „Begräbnisprunk“ bedeutet.

Postmortale Erscheinungen: Postmortale Erscheinungen sind Veränderungen, die nach dem Tod eines Organismus auftreten. Zu den frühen Erscheinungen gehören Totenflecke, Totenstarre und die Abkühlung der Leiche, während späte Erscheinungen Fäulnis, Verwesung und andere Prozesse umfassen.

Prosektur: Die Prosektur ist ein Bereich in Krankenhäusern oder Instituten, in dem Verstorbene obduziert bzw. gekühlt werden. Hier wird die Todesursache ermittelt und es leitet sich vom lateinischen pro „vor“ und secare „schneiden“ ab.

Requiem: Ein Requiem ist eine spezielle Form der Trauermusik oder Messe, die dem Gedenken und der Würdigung des/der Verstorbenen dient.

Ruhezeiten: Die Ruhezeit für Verstorbene auf Friedhöfen in Österreich bezieht sich auf die Zeitspanne, in der ein Grab nicht neu belegt werden darf, damit der Körper sich vollständig zersetzen kann. Diese Ruhezeit variiert je nach Friedhof und Bestattungsart, beträgt aber in der Regel mindestens 10 Jahre für Urnengräber und 20 bis 30 Jahre für Erdgräber.

Sarg: Der Sarg dient zur Beisetzung von Verstorbenen und kann aus verschiedenen Materialien bestehen, inklusive Holz und Metall, um den Körper zu schützen. Für eine Einäscherung sind alle Holzsärge möglich und erlaubt. In vielen Bundesländern sind auch Zellulosesärge für die Einäscherung zugelassen.

Sargbeigaben: Diese sind persönliche Gegenstände, die beim/bei der Verstorbenen im Sarg platziert werden, um Erinnerungen und persönliche Bedeutung zu bewahren. Für eine Einäscherung sind alle Sargbeigaben möglich, nur keine Gegenstände aus Glas, Steinen oder solche, die mit Batterien ausgestattet sind. Patronen für Jäger sind auch nicht möglich.

Sargpflicht: In vielen Ländern zur Bestattung muss der Leichnam in einem Sarg beigesetzt werden, um die Würde zu wahren. In Österreich besteht eine Sargpflicht, was bedeutet, dass alle Verstorbenen unabhängig von der gewählten Bestattungsart in einem Sarg beigesetzt oder eingeäschert werden müssen.

Sargträger: Sargträger sind Personen, die den Sarg während der Trauerfeier oder Bestattung tragen, oft enge Angehörige oder Freunde. In manchen Regionen in Österreich sind traditionell die Nachbarn der Verstorbenen die Sargträger.

Seebestattung: Dabei wird eine spezielle Wasser-Urne der Verstorbenen im Meer beigesetzt, oftmals bei feierlichen Zeremonien und verbunden mit persönlichen Wünschen.

Sozialbestattung: Eine Sozialbestattung wird für Verstorbene organisiert, die keine Angehörigen haben, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, bzw. bei Verstorbenen, die keine Angehörigen haben.

Steinmetz: Ein Steinmetz ist ein Handwerker oder ein Handwerkerin, der/die Grabsteine und andere steinerne Monumente herstellt, um das Andenken an Verstorbene zu bewahren.

Sterbeurkunde: Ein offizielles Dokument des Standesamtes, das den Tod einer Person bestätigt, einschließlich Geburts- und Sterbedatum und Sterbeortrt. Es ist notwendig für viele rechtliche Angelegenheiten nach dem Tod.

Sterbeverfügung: Seit 1.1.2022 gilt in Österreich das Sterbeverfügungsgesetz. Seit diesem Tag ist auch nicht mehr jede Beihilfe zur Selbsttötung strafbar. Mit einer gültigen Sterbeverfügung kann man ein tödliches Mittel aus der Apotheke abholen. Der/die Apotheker:in überprüft, ob die Person das Mittel abholen darf. Die Berechtigung dafür steht in der Sterbeverfügung. Ob, wann, wo und wie die schwer kranke Person dieses Mittel einnimmt, ist ihre Sache. Die Person muss es aber selber einnehmen. Sie darf es sich nicht von einer anderen Person verabreichen lassen, zum Beispiel mit einer Spritze.

Sternenkind: Ein liebevoller Begriff für ein Kind, das tot geboren oder kurz nach der Geburt gestorben ist. Der Ausdruck wird oft verwendet, um die Trauer und das Gedenken an diese Kinder zu würdigen.

Stille Geburt: Ein Begriff, der die Geburt eines Kindes beschreibt, das ohne Lebenszeichen geboren wird. Dies kann sowohl vor der Geburt (z.B. in der Spätschwangerschaft) als auch als Totgeburt geschehen.

Testament: Eine rechtliche Erklärung, die den letzten Willen einer Person dokumentiert, insbesondere bezüglich der Verteilung ihres Nachlasses. Bei einem Testament müssen gewisse Formvorschriften beachtetet werden, so dass der letzte Wille auch rechtlich anerkannt wird. Da eine Testamentseröffnung meist erst Wochen nach einer Beisetzung erfolgt, sollte der letzte Wille für die Durchführung einer Beisetzung anders – und vorallem rechtzeitig – schriftlich dokumentiert werden. Zum Beispiel im Zuge einer Vorsorgevollmacht.

Thanatopraxie: Eine spezielle Technik zur konservierenden Behandlung von Verstorbenen mit dem Ziel, den Körper so lange wie möglich vor dem Verfall zu bewahren, oft vor der Aufbahrung.

Totengräber: Eine Person, die für das Graben von Erd- und Urnengräbern zuständig ist. Darüber hinaus sind Totengräber bei Erdbestattungen oft dafür zuständig, den Angehörigen eine kleine Schaufel mit Erde zu reichen. Totengräberinnen sind eine Seltenheit.

Totenstarre: Die Totenstarre, auch Rigor Mortis genannt, beginnt in der Regel 1 bis 2 Stunden nach dem Tod und ist nach etwa 6 bis 8 Stunden vollständig ausgeprägt. Die Starre löst sich nach etwa 2 bis 3 Tagen wieder.

Trauer: Die emotionale Reaktion auf den Verlust einer geliebten Person, die sich in verschiedenen Formen äußern kann, darunter Traurigkeit, Wut und Verwirrung.

Traueranzeigen: Annoncen in Zeitungen oder Online, die den Tod einer Person bekannt geben, oft enthalten sie Informationen zur Trauerfeier und Beisetzung.

Trauerdruck: Druckmaterialien, die für Trauerfeiern verwendet werden, wie Gedenkkarten, Programme für die Zeremonie oder anderen Dokumenten zur Erinnerung.

Trauerfeier: Eine Zeremonie oder ein Gedenkakt, um den Verstorbenen zu ehren, oft mit Reden, Musik und anderen persönlichen Erinnerungen.

Trauerrede: Eine Ansprache, die während einer Trauerfeier gehalten wird, um das Leben und die Erinnerungen an den/die Verstorbene/n zu würdigen. Trauerredner:innen können über Bestattungsunternehmen gebucht werden, die mit der Trauerfamilie das Leben der verstorbenen Person aufarbeiten und bei der Trauerfeier das Leben und die Spuren der verstorbenen Person als Rede präsentieren.

Treuhandkonto: Ein Konto, das eingerichtet wird, um Geld für Bestattungskosten oder andere Verbindlichkeiten des Verstorbenen sicher zu verwalten und zu verwenden.

Überführung: Der Transport des Verstorbenen von einem Ort zum anderen, häufig zum Friedhof oder zur Feuerbestattung, unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen.

Umbettung: Der Vorgang, bei dem ein Verstorbener von einer Ruhestätte in eine andere überführt wird, häufig aufgrund von besonderen Umständen oder Wünschen der Angehörigen.

Urne: Ein Behälter, in dem die Asche eines/einer Verstorbenen nach der Einäscherung aufbewahrt wird. Urnen können aus verschiedenen Materialien gefertigt sein, z.B. Keramik, Metall oder biologisch abbaubaren Stoffen.

Urnenhain: Ein spezieller Bereich auf einem Friedhof, der für die Beisetzung von Urnen vorgesehen ist, oft gestaltet, um natürlichen und ruhigen Gedenkplätzen zu bieten.

verlöten: Ein Begriff, der beispielsweise im Bestattungswesen verwendet wird, um zu beschreiben, wie Transport-Särge sicher und luftdicht verschlossen werden.

Vorsorgeordner: Ein Ordner, der alle wichtigen Informationen und Dokumente für die Bestattungsvorsorge enthält, sodass die Angehörigen bei einem Todesfall hinsichtlich der Wünsche besser informiert sind.

Vorsorgevollmacht: Ein rechtliches Dokument, das einer Vertrauensperson die Befugnis gibt, im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit über wichtige Angelegenheiten, einschließlich Bestattungswünsche, zu entscheiden.

Weltraumbestattung: Eine moderne Form der Bestattung, bei der ein Teil der Asche eines/einer Verstorbenen ins All geschickt und dort zur ewigen Ruhe befördert wird, oft in Zeremonien verbunden mit dem Start von Raketen.

Wiener Verein: Der Wiener Verein ist besonders in Wien ein Synonym für eine Begräbniskostenversicherung. Seit 1904 bietet sie eine Bestattungsvorsorgeversicherung. So sind alle Kosten, die vor, für und nach einer Beerdigung anfallen, gedeckt.

Zehrung: „Zehrung“ bezeichnet im österreichischen Kontext das gemeinsame Essen der Trauergäste im Anschluss an eine Beerdigung, auch bekannt als Leichenschmaus oder Totenmahl.